Aufnahmen über das Gericht

Vorteil

Gerichtliche Aufnahmen haben ein grösseres Gewicht (Beweiswert).
Die Eigentümer werden über die Aufnahmen über das Gericht schriftlich informiert.

Ablauf und Empfehlungen

  1. Bestimmung der gefährdeten Objekte (gegebenenfalls mit Experte)
  1. Bei unbekanntem Eigentümer, Anfrage ans Grundbuchamt (Kanton Zug: Tel. 041 / 728 56 00)
  1. Bestimmen welche Arbeiten (Zustandsaufnahmen, Erschütterungs-messungen, Nivellements, etc.) für die Immissionsüberwachung notwendig sind und welche beim Gericht beantragt werden (eventuell mit Experte und Versicherung)
  1. Telefonische Kontaktnahme mit dem Eigentümer:
    1. Information über die Verfügung, die er erhalten wird
    2. Information über die vorgesehenen Überwachungsarbeiten (eventuell auf Wünsche des Eigentümers eingehen)
    3. Überprüfung der Angaben vom Grundbuchamt (Adresse)
    4. Ist eine Verwaltung vorhanden?
  1. Schreiben des Gesuchs nach Vorlage (wichtig: jeder Fehler im Gesuch kann eine Verzögerung im Verfahren bedeuten)
  1. Zur Durchsicht an Experte Faxen (KG Kissling 041 / 710 85 47)
  1. Nach dem O.K. kann das Gesuch mit einer Kopie der Offerte dem Gericht eingereicht werden.
  1. Die Verfügung wird nach ca. 3 Tagen eingeschrieben dem Gesuchssteller, dem Gesuchsgegner und dem Experten zugestellt.

Anmerkungen:

  • Berechnen Sie genügend Zeit für die Aufnahmen ein, denn die Eigentümer können in den Ferien sein und lassen sich nicht gerne unter zeitlich Druck setzen.
  • Verwaltungen verlangen normalerweise 1 Woche Zeit, um ihre Mieter zu informieren zu können.
 

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