Aufnahmen über das Gericht
Vorteil
Gerichtliche Aufnahmen haben ein grösseres Gewicht (Beweiswert).
Die Eigentümer werden über die Aufnahmen über das Gericht schriftlich
informiert.
Ablauf und Empfehlungen
- Bestimmung der gefährdeten Objekte (gegebenenfalls mit Experte)
- Bei unbekanntem Eigentümer, Anfrage ans Grundbuchamt (Kanton
Zug: Tel. 041 / 728 56 00)
- Bestimmen welche Arbeiten (Zustandsaufnahmen, Erschütterungs-messungen,
Nivellements, etc.) für die Immissionsüberwachung notwendig
sind und welche beim Gericht beantragt werden (eventuell mit
Experte und Versicherung)
- Telefonische Kontaktnahme mit dem Eigentümer:
- Information über die Verfügung, die er erhalten wird
- Information über die vorgesehenen Überwachungsarbeiten (eventuell
auf Wünsche des Eigentümers eingehen)
- Überprüfung der Angaben vom Grundbuchamt (Adresse)
- Ist eine Verwaltung vorhanden?
- Schreiben des Gesuchs nach Vorlage (wichtig: jeder Fehler
im Gesuch kann eine Verzögerung im Verfahren bedeuten)
- Zur Durchsicht an Experte Faxen (KG Kissling 041 / 710 85
47)
- Nach dem O.K. kann das Gesuch mit einer Kopie der Offerte
dem Gericht eingereicht werden.
- Die Verfügung wird nach ca. 3 Tagen eingeschrieben dem Gesuchssteller,
dem Gesuchsgegner und dem Experten zugestellt.
Anmerkungen:
- Berechnen Sie genügend Zeit für die Aufnahmen ein, denn die
Eigentümer können in den Ferien sein und lassen sich nicht
gerne unter zeitlich Druck setzen.
- Verwaltungen verlangen normalerweise 1 Woche Zeit, um ihre Mieter
zu informieren zu können.
|
|