Gesetzliche Grundlagen und NormenArt. 679 des ZGBWird jemand dadurch, dass ein Grundeigentümer sein Eigentumsrecht überschreitet, geschädigt oder mit Schaden bedroht, so kann er auf Beseitigung der Schädigung oder auf Schutz gegen drohenden Schaden und auf Schadenersatz klagen. V. Verantwortlichkeit des GrundeigentümersDas heisst, die Bauherrschaft ist dem Nachbarn gegenüber beweispflichtig,
dass die von ihm beklagten Schäden, nicht durch ihre Bauarbeiten verursacht
wurden.
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